„Produkt des Monats“

Die Q-Card ― 
Der QR-Code für Visitenkarten
 
 
 
 
 

AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der lm intermedia gmbh
 
§1_ Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen als Agenturleistung ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

§2_Gegenleistung
Die im Angebot von lm intermedia genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probedruck, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

§3_Zahlung
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) hat sofort rein netto Kasse innerhalb des in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungszieles zu erfolgen. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Rechte nach §320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit lm intermedia seinen Verpflichtungen nach Abschnitt IV, Abs. 3, nicht nachgekommen ist. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Durch Teilzahlung erlischt dieser Eigentumsvorbehalt nicht. In Einzelfällen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber kann lm intermedia 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag gewähren, jedoch, sofern in der Rechnung ausgewiesen, ohne Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Liefer-bereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Bei Bereitstellung außer-gewöhnlich großer Papier – und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
 
§4_Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann lm intermedia Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Käufer befindet sich mit der Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles in Verzug. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
 
§5_Lieferung
Den Versand nimmt lm intermedia für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von lm intermedia ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Gerät lm intermedia mit seinen Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörungen – sowohl bei lm intermedia als auch in dem Betrieb eines Zulieferers -, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderung von lm intermedia gegen den Auftraggeber Eigentum von lm intermedia. lm intermedia steht an dem Auftraggeber angelieferten Daten, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß §369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbedingung zu.
 
§6_Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten
Vor – uns Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. (so z.B. auch Druckfreigabe einer digital übermittelten PDF-Datei per E-Mailbestätigung). Versteckte Mängel, die bei einer unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen lm intermedia geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Tagen, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat bei lm intermedia eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist lm intermedia nach Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, lm intermedia oder dem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnverede-lungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet lmintermedia nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuver-arbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in alles Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet lm intermedia nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist Lm intermedia von der Haftung befreit, wenn lm intermedia seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % der bestehenden Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2000 kg auf 15 %.
 
§7_Verwahren, Versichern
Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger, digitale Auftragsdaten sowie Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Dievorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet lm intermedia nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
 
§8_Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 6 Monaten
zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
 
§9_Eigentum, Urheberrecht
Die von lm intermedia zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere digitale Daten, Filme und Druckplatten, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von lm intermedia und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat lm intermedia von allen Ansprüchen Dritter wegen solchen Rechtsverletzungen freizustellen. Unsere Entwürfe, Fotosund Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz (UG) geschützt. Sie dürfen demnach nicht ohne Erlaubnis der Urheber im Original und bei der Vervielfältigung einschließlich der Urheberzeichnung verändert oder erstellt und weder ganz, noch teilweise für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet und nur in vereinbarten Umfang (bzw. der vereinbarten Auflage) vervielfältigt werden. Änderungen des Werkes dürfen nur mit unserer Einwilligung vorgenommen werden. Das Urheberrecht als solches ist nicht übertragbar (§29 UG). Es werden nur Nutzungsrechte mit räumlicher, zeitlicher oder inhaltlicher Beschränkung übertragen (§32 UG).

§10_Honorarabrechnung der Agentur
Grundlage für die Berechnung des Honorars sind die Honorarempfehlungen des Bund Deutscher Fotodesigner (BDF) und des Bund Deutscher Grafik-Designer (BDG). Nach Zeitaufwendung werden eigens berechnet: Beratung, Layout, Werbeplanung, Texte, Manuskripte, Zeichnungen, Änderungen und Umarbeitungen, Überwachung und Herstellung. Mit der Zahlung des Honorars und des Lizenzhonorars für
die Übertragung des Nutzungsrechtes erwirbt der Auftraggeber nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang, zum speziellen Zweck und für die vorgesehene Dauer. Geht die Verwendung darüber hinaus, so ist ein zusätzliches Nutzungshonorar zu zahlen. Unentgeltliches Arbeiten oder die unverbindliche Vorlage von Entwürfen und Fotos werden als nicht berufsüblich abgelehnt.

§11_Allgemeines
Die Erstellung von Fotos und Entwürfen erfolgt, sofern kein Layout vorliegt, nach freier Gestaltung. Bei Neuerstellung von Aufnahmen aufgrund gestalterischer Differenzen gehen die Aufwendungen zu Lasten des Auftraggebers. Für die Richtigkeit der Texte ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei telefonisch übermittelten Texten oder Textkorrekturen wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen. Für Text- und Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Von allen ausgeführten Arbeiten sind vom Auftraggeber etwa 10 einwandfreie, unbeschädigte Belegexemplare, bei wertvollen Stücken eine zu vereinbarende angemessene Zahl, unentgeltlich zu überlassen. Konkurrenzanschluss wird nur nach besonderer Vereinbarung zugesichert. Die uns vom Auftraggeber zur Bearbeitung überlassenen Vorlagen, werden unter Voraussetzung verwendet, dass dieser hierzu berechtigt ist. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie binnen einer Woche von uns schriftlich bestätigt werden.

§12_ Impressum
lm intermedia kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf die Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

§13_Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Bochum. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Kontaktdaten

lm intermedia gmbh
Lyrenstraße 13
44866 Bochum
Tel.: +49.2327.99497.0
Fax: +49.2327.99497.28
Kontaktformular
 

SUCHEN

NEUIGKEITEN

(Mi. 21.12.2011)
(Fr. 02.12.2011)
(Di. 14.06.2011)

KUNDEN-LOGIN